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Förderung Solaranlagen Bund und Hamburg

Förderung vom Bund*

Hinweis

Hinweis: Für Anlagen, die auf Gebäuden errichtet werden, bei denen ab dem 1. Januar 2009 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde, verringern sich die unten genannten Basisförderbeträge um 25 %.

Basisförderung

1. Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung

Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung bis 40 m2 Bruttokollektorfläche beträgt die Basisförderung 60 Euro je angefangenem m2 Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 410 Euro je Anlage.

2. Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung

Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen bis 40 m2 beträgt die Förderung 105 Euro je m2 installierter Bruttokollektorfläche.

Bonusförderungen

Besonders innovative oder effiziente Anwendungen von Solarkollektoranlagen können zusätzlich zur oben genannten Basisförderung mit den folgenden Bonus-Förderungen bezuschusst werden:

Kesseltauschbonus

Die Errichtung von Solarkollektoranlagen wird zusätzlich mit einem Bonus gefördert, sofern gleichzeitig der bisher betriebene Heizkessel ohne Brennwerttechnik (Öl, Gas) durch einen neuen Brennwertkessel nach Energieeinsparverordnung mit Brennstoff Öl oder Gas ersetzt wird.
Ab dem 1. Juli 2010 ist für diese Bonusförderung zusätzlich Voraussetzung, dass ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage durchgeführt wurde.

Der Bonus beträgt bei der Kombination von Kesseltausch mit Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung 400 Euro, (vorher 750 Euro)
Die Kombination von Kesseltausch mit Solarkollektoren zur alleinigen Warmwasserbereitung (375 Euro) wurde ersatzlos gestrichen und ist nicht mehr förderfähig!

Diese Förderung ist bis zum 30.12.2010 (Tag der Antragstellung) befristet

Bonus für besonders effiziente Umwälzpumpen

Wird gleichzeitig mit der Errichtung einer förderfähigen Solarkollektoranlage eine besonders effiziente Umwälzpumpe eingebaut, so kann pro Heizungsanlage ein Bonus von 200 Euro bewilligt werden.

Die Umwälzpumpe muss Bestandteil eines hydraulisch und regeltechnisch optimierten Heizungssystems sein, das mit voreinstellbaren Thermostatventilen an den Heizkörpern und ggf. mit weiteren Abgleicharmaturen ausgestattet ist.

Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft zu stellen.

Kumulation

Eine Kumulation mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist zulässig, sofern die Gesamtförderung nicht das Zweifache der Fördersumme übersteigt.

Förderung der Stadt Hamburg*

Diese Förderung kann unabhängig von der Bund-Förderung zusätzlich beantragt werden.

Basisförderung

Der Zuschuss bei Solarkollektoren bis 30 m2 Kollektoreintrittsfläche (Aperturfläche) beträgt je m2 Aperturfläche 100 Euro/m2.

Kesseltauschbonus

Energiesparende heizungstechnische Anlagen werden gefördert, wenn sie als Ersatz bestehender Heizungen und in Kombination mit solarthermischen Anlagen installiert werden.

Der Zuschuss für eine energiesparendes Brennwertgerät beträgt 40 Euro/m2 Kollektor-Aperturfläche.

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Für die Hamburger Förderung gilt:
Eine Bewilligung kann nur für Bauvorhaben erfolgen, mit deren  Bau noch nicht begonnen wurde.

 

 *Angaben ohne Gewähr, stand 30.03.2010